LEISTUNGEN

HOAI Bauüberwachung

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Leistungen

Die Bauüberwachung ist eine wichtige Aufgabe bei jedem Bauvorhaben. Sie dient dazu, die Qualität, die Kosten und die Termine der Bauleistungen zu sichern und zu dokumentieren. Die Bauüberwachung umfasst sowohl die technische als auch die rechtliche Kontrolle der Bauausführung.

Die Bauüberwachung ist eine der Grundleistungen, die Architekten und Ingenieure nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erbringen können. Die HOAI regelt die Mindest- und Höchstsätze für das Honorar, das für diese Leistung vereinbart werden kann.

Die HOAI unterscheidet zwischen verschiedenen Leistungsbildern, die je nach Art des Bauwerks oder der Anlage unterschiedliche Leistungsphasen umfassen. Die Leistungsphase 8 ist die Objektüberwachung, die auch als Bauüberwachung bezeichnet wird.

Die Objektüberwachung besteht aus folgenden Teilleistungen:

Das Honorar für die Objektüberwachung richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Bauwerks oder der Anlage, die sich aus den vertraglich vereinbarten Kosten oder den tatsächlich entstandenen Kosten ergeben. Die anrechenbaren Kosten umfassen alle Kosten für die Herstellung des Objekts, einschließlich der Kosten für Planung, Baunebenkosten und Umsatzsteuer.

Die HOAI legt für jedes Leistungsbild einen Prozentsatz fest, der das Honorar für die Objektüberwachung als Anteil an den anrechenbaren Kosten bestimmt. Dieser Prozentsatz variiert je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang der Leistung. Die genauen Werte sind in den jeweiligen Honorartafeln der HOAI zu finden.

Die Vertragsparteien können das Honorar für die Objektüberwachung frei vereinbaren, solange sie sich innerhalb der Mindest- und Höchstsätze bewegen, die die HOAI vorgibt. Die Mindestsätze sollen eine angemessene Vergütung für die erbrachte Leistung gewährleisten, während die Höchstsätze eine übermäßige Belastung des Auftraggebers vermeiden sollen.

Wir sind für Sie erreichbar.